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Kommunalsteuerpflicht für Sozialplanzahlungen?

Lohnsteuer und AbgabenARD 5941/13/2009 Heft 5941 v. 10.3.2009

§ 5 Abs 1 lit a und lit b KommStG - Werden im Rahmen eines Sozialplans für die gekündigten Arbeitnehmer Beiträge zur „Selbstversicherung bzw Weiterversicherung“ in der gesetzlichen Kranken- und Pensionsversicherung weitergezahlt, können diese laufenden Beiträge als (einer Betriebspension vergleichbare) Überbrückungshilfe iSd § 5 Abs 2 lit a KommStG aus der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer ausgeschieden werden.

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