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Keine einvernehmliche Auflösung durch Verkürzung der Kündigungsfrist

ArbeitsrechtARD 5938/2/2009 Heft 5938 v. 27.2.2009

OLG Wien 16. 5. 2008, 9 Ra 21/08m

§ 869, § 1159 ABGB - Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsvertrages muss vom eindeutigen Willen beider Vertragspartner getragen sein, das Arbeitsverhältnis zu beendigen. Eine Willensübereinstimmung der Vertrags-

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