VfGH 6. 11. 2008, G 86/08 ua
Art 6, Art 13 EMRK, § 51 Abs 7 VStG - Die Regelung des § 51 Abs 7 VStG, wonach ein angefochtenes Straferkenntnis ex lege außer Kraft tritt, wenn über die Berufung nicht innerhalb eines Zeitraumes von 15 Monaten durch Bestätigung oder Aufhebung entschieden wird, ist nach ihrem Wortlaut auf Verfahren beschränkt, in denen „nur dem Beschuldigten das Recht der Berufung zusteht“.