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Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften - Liste für 2008

Lohnsteuer und AbgabenARD 5933/15/2009 Heft 5933 v. 10.2.2009

AÖF 2009/30, ausgegeben am 2. 2. 2009

Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang von der Körperschaftsteuer befreit. Das Finanzamt Wien 1/23 hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen. Sämtliche Kapitalgesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen.

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