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Keine vorsätzliche Vereitelung durch schlechten Gebisszustand

ArbeitslosenversicherungARD 5931/9/2009 Heft 5931 v. 3.2.2009

§ 10, § 38 AlVG - Eine durch Mängel des Zahnbildes in einem längeren Zeitraum entstandene Verunstaltung eines Arbeitslosen kann diesem nicht als vorsätzliche Vereitelung der Aufnahme einer konkreten Beschäftigung (hier: als Rezeptionist) angelastet werden.

VwGH 29. 10. 2008, 2007/08/0062

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