vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorzeitiger Austritt wegen vorenthaltener Spesen

Vorzeitiger AustrittARD 5931/4/2009 Heft 5931 v. 3.2.2009

§ 26 Z 2 AngG - Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unberechtigterweise einen Teil der zustehenden Spesen nicht überwiesen, berechtigt dies den Arbeitnehmer nur dann zum vorzeitigen Austritt nach § 26 Z 2 AngG, wenn er mit gutem Grund annehmen kann, dass er die ihm gebührenden Spesen vom Arbeitgeber nicht mehr ersetzt bekommen werde. Nur in diesem Fall ist ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht länger zumutbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte