§ 12, § 25 Abs 1 AlVG - Hat ein Arbeitslosengeldbezieher bei seinem Antrag auf Arbeitslosengeld die Frage, ob er in einem Beschäftigungsverhältnis stehe, trotz der beispielsweisen Anführung einer Geschäftsführertätigkeit verneint, obwohl er als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer GmbH im Firmenbuch eingetragen ist, ist der Bezug des Arbeitslosengeldes zu widerrufen und der Geschäftsführer zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Arbeitslosengeldes zu verpflichten. Dass er das Formular nach Beratung durch seinen Steuerberater ausgefüllt hat, vermag an der vorsätzlichen Falschauskunft nichts zu ändern, weil für die richtige und vollständige Beantwortung der hier in Rede stehenden Frage allgemeines Alltagswissen ausreicht.