OGH 5. 6. 2008, 9 ObA 64/08i
→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 20. 2. 2008, 7 Ra 165/07x, ARD 5877/7/2008
§ 2d AVRAG, Art XXI KV-Wirtschaftstreuhänder - Gemäß Art XXI Pkt 1 des Kollektivvertrages für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern sind im Falle des Ausscheidens eines Arbeitnehmers durch Selbstkündigung die vom Arbeitgeber zur Aus- oder Fortbildung aufgewendeten Kosten unter bestimmten Voraussetzungen zurückzuerstatten; ua sind die Kosten nach Z 1 zwischen Arbeitgeber und Angestelltem im Vorhinein schriftlich festzulegen, dabei ist auch Übereinstimmung über den Veranstalter zu erzielen.