§ 3 Abs 1 Z 10 EStG - Wird ein Grenzgänger von seinem Schweizer Arbeitgeber zur Dienstverrichtung fast 2 Monate nach Italien entsendet, so gebührt auch in diesem Fall die Steuerfreiheit des § 3 Abs 1 Z 10 EStG .
Art 15 DBA-Schweiz idF BGBl 1995/161 - Eine Drittlandentsendung ist nicht über die Entsendungszeiten hinaus dem Grenzgängerstatus abträglich.