§ 27 Z 1, § 32 AngG - Rechtfertigt sich ein Arbeitnehmer auf den Vorwurf, in seinem Krankenstand an einem Marathonlauf teilgenommen zu haben, damit, dass nicht er, sondern sein ihm stark ähnlich sehender Cousin der Läufer gewesen sei, wobei dieser nur aus anmeldungstechnischen Gründen unter falschem Namen gelaufen sei, ist es Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass diese Aussage nicht stimmt und der Entlassungsgrund des abträglichen Verhaltens im Krankenstand vorliegt. Gelingt ihm dies nicht, kann dem Arbeitnehmer auch kein Mitverschulden an der unberechtigten Entlassung angelastet werden.