OGH 7. 2. 2008, 9 ObA 179/07z
§ 1151 ABGB - Selbst bei vereinbarter Schriftform in einer Provisionsvereinbarung kann sowohl ausdrücklich als auch stillschweigend jederzeit einvernehmlich von diesem Formgebot abgegangen und die Höhe einer Prämie mündlich vereinbart werden.