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Entgeltliche Abstandnahme von Besitzstörungsklagen als sonstige Einkünfte

Lohnsteuer und AbgabenARD 5890/12/2008 Heft 5890 v. 27.8.2008

§ 16 Abs 1, § 29 Z 3 EStG - Die entgeltliche Abstandnahme von der Einbringung oder Fortführung von Besitzstörungsklagen gegen Falschparker ist unter den Tatbestand des § 29 Z 3 EStG („Sonstige Einkünfte“) zu subsumieren, weil dem Zahlenden ein wirtschaftlicher Vorteil (Ersparnis der mit einem Besitzstörungsverfahren verbundenen Aufwendungen) eingeräumt wird.

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