Erlass des BMF vom 8. 8. 2008, BMF-010221/1951-IV/4/2008
Mit Deutschland wurden im Rahmen von Konsultationsgesprächen Auslegungsfragen betreffend Art 17 DBA-Deutschland behandelt (Zusammenfassung des Ergebnisprotokolls vom 30. 5. 2008):
Art 17 Abs 1 Sätze 2 und 3 DBA-Deutschland, BGBl III 2002/182, begründen Besteuerungsrechte des Quellenstaats nur in jenen Fällen, in denen die Einkünfte von Künstlern iSv Art 17 bezogen werden. Somit fallen Vergütungen für die Überlassung von Verwertungsrechten, die zB von Komponisten oder Liedtextern bezogen werden, nicht unter Art 17 des Abkommens.