§ 879, § 1151, § 1158 ABGB , § 23 AngG - Der sozial-kulturelle Auftrag eines auf Kinder und Jugendliche ausgerichteten Theaterbetriebs mit Besonderheiten, die auf den Schulbetrieb abgestimmt sind (ua keine Vorstellungen in den Schulferien, Kartenverkauf über die Schulen), rechtfertigt noch nicht den wiederholten Abschluss befristeter Dienstverträge mit einer Billeteurin. Aufgrund der Unzulässigkeit der Kettendienstverträge ist von einem Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit auszugehen.