BGBl II 2008/291, ausgegeben am 13. 8. 2008
Durch Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO) werden die Ausnahmen vom Geltungsbereich des AuslBG folgendermaßen erweitert:
Nunmehr ist auch das ausländische Lehrpersonal an der Vienna Elementary School hinsichtlich seiner pädagogischen Tätigkeiten einschließlich der Betreuung der Vorschulstufen ab dem 3. Lebensjahr vom AuslBG ausgenommen (§ 1 Z 2 AuslBVO).