Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikerkammergesetz (ZTKG) 1993 geändert wird
BGBl I 2008/123, ausgegeben am 11. 8. 2008
Nachdem der VfGH eine Bestimmung des Statuts der Wohlfahrtseinrichtungen über die Pensionsanpassung wegen Fehlens einer gesetzlichen Grundlage aufgehoben hat (vgl VfGH 1. 3. 2007, V 85/06), wird mit der vorliegenden Novelle in § 31 Abs 2 ZTKG eine entsprechende gesetzliche Grundlage für die Pensionsanpassung geschaffen, ohne dass es zu inhaltlichen Änderungen kommt.