Information des BMF vom 30. 7. 2008, 01 0206/0085-VI/5/2008
Zur Information des BMF vom 20. 12. 2007, BMF-010206/0187-VI/5/2007, ARD 5830/8/2008, erfolgen diverse Ergänzungen bzw Klarstellungen.
Ua wird festgestellt, dass eine Gebührenbefreiung auch dann gegeben ist, wenn das Kind im Zeitpunkt der Geburt noch nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hatte, und für das Kind innerhalb von 2 Jahren ab der Geburt erstmals ein Reisedokument ausgestellt oder eine nachträgliche Miteintragung im Reisepass der Eltern/des gesetzlichen Vertreters vorgenommen wird.