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Haftung des Bauherrn für Unfälle auf Baustellen

Haftung bei BauarbeitenARD 5884/7/2008 Heft 5884 v. 1.8.2008

§ 3, § 5 BauKG, § 332 ASVG - Hat der Bauherr einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase bestellt, trifft ihn keine Gehilfenhaftung, wenn es durch Pflichtverletzungen des Baustellenkoordinators (hier: Verletzung der Überwachungspflicht) zur Verletzung eines Arbeitnehmers kommt. Der Bauherr haftet nur für ein allfälliges Auswahlverschulden.

OGH 28. 2. 2008, 8 ObA 6/08b

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