LGBl für Tirol 2008/49, ausgegeben am 8. 7. 2008
Mit der vorliegenden Änderung der Tiroler Landarbeitsordnung werden va die Bestimmungen über die Beiträge zu den Betrieblichen Vorsorgekassen (va auch iZm freien Dienstnehmern) und den Abfertigungsanspruch neu gefasst (vgl dazu auch die letzte Änderung des BMVG durch BGBl I 2007/102, ARD 5830/1/2008).