vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialwidrige Versetzung in den Ruhestand

ArbeitsrechtARD 5883/1/2008 Heft 5883 v. 29.7.2008

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG - Bei der Prüfung der Sozialwidrigkeit einer Kündigung spielt es für das Ausmaß der Interessenbeeinträchtigung des Arbeitnehmers keine Rolle, auf welcher Rechtsgrundlage - Arbeitsvertrag, Gesetz oder Akt kollektiver Rechtsgestaltung - die Kündigung beruht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte