Bundesgesetz, mit dem die BAO, die AbgEO, das KommStG 1993 und das GrStG 1955 geändert werden sollen (Abgabenverwaltungsreformgesetz - AbgVRefG)
ME 11. 7. 2008, 216/ME NR 23. GP
Mit dem AbgVRefG sollen die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahrensrecht für die Erhebung der Abgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden ab 1. 1. 2010 weitgehend vereinheitlicht werden.