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Pensionierter Ministerialbeamter als Vieh- und Fleischhändler

Lohnsteuer und AbgabenARD 5878/6/2008 Heft 5878 v. 8.7.2008

§ 2 Abs 3, § 23 Z 1 EStG - Will ein pensionierter Ministerialbeamter mit dem Gewerbe des Vieh- und Fleischhandels beginnen und sind für den beabsichtigten Gewerbebetrieb benötigte Räume und Einrichtungen (Technikraum, Wasseraufbereitung für die Kälber) bereits fertiggestellt und ist auch notwendiges bewegliches Inventar, wie beispielsweise ein Klein-LKW, bereits vorhanden, kommt es jedoch bei der Errichtung von - für den Viehhandel notwendigen - Stallungen aufgrund gesundheitlicher Probleme und finanzieller Engpässe zu Verzögerungen, so arbeitet der Steuerpflichtige trotzdem zielstrebig auf die Betriebseröffnung hin und es liegt somit bereits in der Vorbereitungsphase eine gewerbliche Tätigkeit vor.

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