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Anspruch von Bühnentechnikern auf Erschwerniszulage

KollektivverträgeARD 5874/1/2008 Heft 5874 v. 24.6.2008

§ 28 Z 5 lit c KV-Theatererhalterverband - Bühnentechniker, die zusätzlich zu den Arbeiten für eine Aufführung an einem Tag noch Arbeiten für eine Probe oder Aufführung am nächsten Tag leisten, haben keinen Anspruch auf eine Erschwerniszulage nach § 28 Z 5 lit c KV-Theatererhalterverband, da dafür die Vorstellungen am gleichen Tag stattfinden müssen.

OGH 22. 10. 2007, 9 ObA 75/07f

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