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Mündliche Auflösung in der Probezeit bei Redakteuren

ArbeitsrechtARD 5873/7/2008 Heft 5873 v. 20.6.2008

OGH 3. 3. 2008, 9 ObA 27/08y

→ in Bestätigung von OLG Wien 18. 10. 2007, 10 Ra 109/07h, ARD 5840/4/2008

KV-Tageszeitungen/Redakteure - Gemäß § 41 Pkt 5 des Kollektivvertrages für die bei österreichischen Tageszeitungen angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten und Reporter (KV-Tageszeitungen/Redakteure) müssen Kündigungen beiderseits schriftlich erfolgen. Der Kündigungsbrief kann persönlich oder eingeschrieben per Post zugestellt werden.

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