vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung eines atypisch stillen Gesellschafters nach Beendigung der Gesellschaft

Lohnsteuer und AbgabenARD 5871/13/2008 Heft 5871 v. 13.6.2008

§ 32 Z 2 EStG - Hat ein atypisch stiller Gesellschafter für Verbindlichkeiten der „atypisch stillen Gesellschaft“ die Haftung übernommen und aufgrund dessen nach Beendigung der Gesellschaft Zahlungen an Gesellschaftsgläubiger geleistet, so sind diese Zahlungen als nachträgliche Betriebsausgaben iSd § 32 Z 2 EStG zu berücksichtigen.

VwGH 19. 3. 2008, 2008/15/0018

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte