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Gewährung einer befristeten Berufsunfähigkeitspension

SozialversicherungARD 5871/7/2008 Heft 5871 v. 13.6.2008

§ 256 ASVG - Besteht im Zeitpunkt der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension (Invaliditätspension) die - wenn auch geringe - Möglichkeit, dass sich der Leidenszustand des Versicherten innerhalb der nächsten Jahre bessert, kann die Pensionsleistung vorerst nur auf 24 Monate befristet gewährt werden.

OGH 1. 4. 2008, 10 ObS 15/08s

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