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Kein ermäßigter USt-Satz für Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels

Lohnsteuer und AbgabenARD 5864/9/2008 Heft 5864 v. 15.5.2008

§ 10 UStG - Die dem Seminarveranstalter (bzw auch direkt dem Seminargast) verrechneten Seminar- und Tagungspauschalen eines Hotels, in denen ua auch Leistungen wie die Bereitstellung eines Seminarraumes samt Grundausstattung und Technik, Seminarbetreuung und Getränkeverabreichung enthalten sind, sind umsatzsteuerlich dem Normalsteuersatz von 20 % zu unterwerfen.

VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0161

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