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Wiener Landarbeiter - Arbeitnehmerschutz

Neue VorschriftenARD 5857/2/2008 Heft 5857 v. 15.4.2008

LGBl für Wien 2008/18, ausgegeben am 21. 3. 2008

Mit der vorliegenden Änderung der Verordnung der Wiener Landesregierung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Wiener Grenzwerteverordnung in der Land- und Forstwirtschaft) werden va die MAK- und TRK-Werte der bundesweit geltenden Grenzwerteverordnung des BMWA (GKV) übernommen.

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