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Keine Pflicht zur Beibringung ärztlicher Befunde

SozialversicherungARD 5856/8/2008 Heft 5856 v. 11.4.2008

VwGH 23. 1. 2008, 2007/08/0255

§ 8 Abs 2 AlVG - Ergeben sich Zweifel an der Arbeitsfähigkeit eines Arbeitslosen, ist dieser gemäß § 8 Abs 2 AlVG verpflichtet, sich auf Anordnung der regionalen Geschäftsstelle des AMS ärztlich untersuchen zu lassen. Weigert er sich, dieser Anordnung Folge zu leisten, so erhält er für die Dauer der Weigerung kein Arbeitslosengeld.

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