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Außergerichtlicher Ausgleich bei Beitragsschulden

SozialversicherungARD 5851/8/2008 Heft 5851 v. 21.3.2008

Warum sind den Gebietskrankenkassen bei der Zustimmung zu außergerichtlichen Ausgleichen die Hände gebunden?

DG-Info NÖ GKK, NÖDIS 2/2008

Vezicht auf SV-Beiträge nicht vorgesehen

Die Anzahl der Unternehmenskonkurse bewegt sich in Österreich in den letzten Jahren konsequent auf einem hohen Niveau. Es wird daher von Dienstgebern gelegentlich der Wunsch an die GKK herangetragen, einem außergerichtlichen Ausgleich zuzustimmen, um einem Insolvenzverfahren vorzubeugen (oder strafrechtliche Sanktionen zu vermeiden).

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