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Ausgleichszulage - kein Abzug von Krankheitskosten

SozialversicherungARD 5850/2/2008 Heft 5850 v. 18.3.2008

§ 292 ASVG, § 34 EStG - Bei Berechnung des Nettoeinkommens im Ausgleichszulagenrecht, das für einen Anspruch auf Ausgleichszulage gemeinsam mit der Pension den maßgeblichen Richtsatz nicht übersteigen darf, sind weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen (hier: krankheitsbedingte Mehraufwendungen) in Abzug zu bringen.

OGH 27. 11. 2007, 10 ObS 140/07x

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