vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Private Pensionsvorsorge auch bei Rechtsanwaltsanwärter keine Werbungskosten

Lohnsteuer und AbgabenARD 5848/13/2008 Heft 5848 v. 11.3.2008

§ 16, § 18 EStG - Prämien für zwei Lebensversicherungen können auch bei einem Rechtsanwaltsanwärter nicht als Werbungskosten anerkannt werden, selbst wenn als Rechtsanwaltsanwärter keine Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung besteht und er die Pensionsvorsorge deshalb privat betreiben muss. Die Versicherungsprämien sind vielmehr als Sonderausgaben zu beurteilen.

VwGH 13. 12. 2007, 2003/14/0031

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte