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Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis türkischer Studenten bzw Au-pair-Kräfte

ArbeitsrechtARD 5847/8/2008 Heft 5847 v. 7.3.2008

Art 6 Abs 1 ARB 1/80 - Auch wenn ein türkischer Staatsangehöriger als Au-pair-Kraft oder als Student in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist und im Rahmen dieser Bewilligungen ordnungsgemäß Beschäftigungszeiten erworben hat, ist er nicht vom regulären Arbeitsmarkt iSd Art 6 Abs 1 ARB 1/80 ausgeschlossen und kann sich daher auf diese Vorschrift berufen, um eine Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis zu erhalten und in den Genuss eines dementsprechenden Aufenthaltsrechts zu kommen.

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