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Neufestsetzung von Sozialhilferichtsätzen ab 2008

Neue VorschriftenARD 5847/3/2008 Heft 5847 v. 7.3.2008

Verordnungen für Salzburg und Oberösterreich

Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht (zu den Sozialhilferichtsätzen der anderen Bundesländer siehe bereits ARD 5834/2/2008 und 5842/2/2008):

Salzburg

Ab 1. 1. 2008 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes auf folgende Werte erhöht:

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