§ 4 Abs 4 EStG - Die Rückzahlung eines Kredites einer (von der Schließung bedrohten) Kapitalgesellschaft durch deren Gesellschafter-Geschäftsführer führt bei diesem auch dann nicht zu Betriebsausgaben, wenn sein einziges Motiv für das Eingehen der Bürgschaftsverpflichtung ausschließlich der weitere Bezug der Geschäftsführerentgelte gewesen ist.