Klarstellung zum EStR-Wartungserlass 2007
Info des BMF vom 30. 1. 2008, BMF-010203/0060-VI/6/2008
Anmerkung: Nach § 124b Z 134 EStG ist bei Unternehmern, deren Betrieb vor dem 1. 1. 2007 eröffnet wurde, folgendermaßen vorzugehen: Für Betriebe, die bis zu diesem Stichtag nicht im Firmenbuch eingetragen waren, ist der Gewinn für Geschäftsjahre, die vor dem 1. 1. 2010 beginnen, auf Antrag unbeschadet der Bestimmungen des § 124 BAO hinsichtlich der Gewinnermittlungsart nach den vor dem 1. 1. 2007 geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen zu ermitteln. Der Antrag ist in der Steuererklärung jenes Wirtschaftsjahres zu stellen, für das sich erstmals eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB ergibt (vgl Rz 430p EStR 2000).