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UV-Schutz und Anwendbarkeit des Haftungsprivilegs trotz unterlassener Anmeldung

DienstgeberhaftungsprivilegARD 5844/8/2008 Heft 5844 v. 26.2.2008

§ 333 Abs 1 ASVG - Auch bei einer vorsätzlich unterlassenen Anmeldung eines versicherungspflichtigen Dienstnehmers zur Sozialversicherung kann sich der Dienstgeber bei Vorliegen eines in den Schutzbereich der Unfallversicherung fallenden Arbeitsunfalls auf das Haftungsprivileg des § 333 Abs 1 ASVG berufen.

OLG Wien 30. 7. 2007, 10 Ra 86/07a

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