§ 15 Abs 2, § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG - Fahrten eines Dienstnehmers von einer örtlich identen Wohnung/Arbeitsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte sind als „Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte“ anzusehen, die steuerrechtlich als nicht beruflich veranlasst gelten. Überlässt daher der Arbeitgeber dem Dienstnehmer für diese Fahrten kostenlos ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug, so erzielt dieser aus der Privatnutzung des Firmen-PKW einen geldwerten Vorteil, der in Form eines Sachbezuges zu versteuern ist.