§ 47 Abs 2, § 49 AlVG - Wurde in einer vom Arbeitslosen unterfertigten Niederschrift über eine Besprechung mit seinem Betreuer beim AMS der Zeitpunkt des nächsten Kontrolltermins zwar vermerkt, dieser aber nicht in die Meldekarte (Kontrollkarte) des Arbeitslosen eingetragen, wurde der Kontrolltermin nicht wirksam vorgeschrieben und dessen Nichteinhaltung durch den Arbeitslosen kann nicht zum zeitweisen Ausschluss vom Leistungsbezug führen.