OGH 28. 9. 2007, 9 ObA 127/07b
§ 27 AngG - Hat ein für die Begutachtung von Kfz nach § 57a KFG zuständiger Arbeitnehmer eines Autofahrerclubs die Fahrzeugüberprüfungen zwar inhaltlich korrekt durchgeführt, dabei aber die Personalnummer eines Kollegen verwendet und die Überprüfung an einem anderen als dem in der ausgedruckten Urkunde ausgewiesenen Ort vorgenommen, rechtfertigt dieses Verhalten seine Entlassung.