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Verrichtung der Notdurft auf Betriebsgelände - Entlassung

EntlassungARD 5842/3/2008 Heft 5842 v. 19.2.2008

§ 82 lit d GewO 1859, § 81 SPG - Verrichtet ein Arbeitnehmer auf dem Betriebsgelände seine große Notdurft, erfüllt dies den Verwaltungsstraftatbestand der Störung der öffentlichen Ordnung und berechtigt den Arbeitgeber zur Entlassung.

OLG Wien 27. 3. 2007, 9 Ra 154/06t

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