Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern in der Land- und Forstwirtschaft zur Aufarbeitung von Sturmschäden
BGBl II 2008/52, ausgegeben am 11. 2. 2008
Für den Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 630 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften zur Aufarbeitung von Sturmschäden festgelegt und auf die Bundesländer Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark aufgeteilt. Im Rahmen dieser Kontingente dürfen bis 30. 11. 2008 nach Ausschöpfung der mit Verordnung BGBl II 2008/7, ARD 5833/1/2008, bereits zugeteilten Kontingente weitere Beschäftigungsbewilligungen bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten erteilt werden.