vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KV-Fleischergewerbe - Praxisjahre und Vorrückung

KollektivverträgeARD 5840/1/2008 Heft 5840 v. 12.2.2008

KV-Fleischergewerbe/Angestellte, § 49 ASVG - Auch wenn ein Angestellter noch nicht die vorgeschriebene Praxis für die Einreihung in eine bestimmte Verwendungsgruppe des KV für Angestellte des Fleischergewerbes aufweist und er von seinem Arbeitgeber dennoch das volle Gehalt dieser Verwendungsgruppe erhalten hat (und nicht nur - wie nach dem KV vorgesehen - bloß 80 % des Mindestgrundgehaltes), ist ihm nach 2 Beschäftigungsjahren eine Vorrückung zu gewähren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte