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Abfertigung neu: IESG-Sicherung des Übertragungsbetrages bei Selbstkündigung

InsolvenzARD 5839/1/2008 Heft 5839 v. 8.2.2008

§ 1b IESG, § 47 BMSVG - Kündigt ein Arbeitnehmer nach einem Wechsel in das System Abfertigung neu durch Abschluss einer Übertragungsvereinbarung gemäß § 47 Abs 3 BMSVG sein Dienstverhältnis auf, ist der noch aushaftende Übertragungsbetrag im Konkurs des (ehemaligen) Arbeitgebers nach dem IESG gesichert (wenn auch betragsmäßig beschränkt).

OGH 11. 10. 2007, 8 ObS 24/07y

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