Erlass des BMF vom 9. 1. 2008, BMF-010103/0062-VI/2007
§ 293 BAO - Die Richtlinien zur Berichtigung wegen Schreib- oder Rechenfehlern oder „ADV-Fehlern“ behandeln ua die Voraussetzungen für Berichtigungen, den Gegenstand der Berichtigung, den Antrag der Partei, die Antragsfristen, das Ermessen der Abgabenbehörde, die Abänderungsbefugnis, die Verjährung, den Rechtsschutz und die Zuständigkeit zur Berichtigung.