§ 183, § 203 ASVG - Wurden bei der seinerzeitigen Gewährung einer Versehrtenrente einerseits eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) infolge der krankheitsbedingten Funktionseinschränkung der Lunge (MdE von 40 %) und andererseits die herabgesetzte Leistungsfähigkeit, die psychische Belastung und die operationsbedingte Schonungsbedürftigkeit nach einer Krebsoperation mit einer MdE von 60 % berücksichtigt, rechtfertigen die jahrelange Rezidivfreiheit des Versicherten sowie die Besserung seines Allgemeinzustandes eine Leistungsherabsetzung.