OGH 30. 7. 2007, 8 ObA 29/07h
§ 6 AngG - Die Zustimmung eines Arbeitnehmers zu einem vorübergehenden Einsatz an einem auswärtigen Arbeitsort kann nicht ohne Weiteres als Vereinbarung über eine Änderung des im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsortes angesehen werden, wenn allen Beteiligten