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Lenkpausen - Ausnahmeverordnung

Neue VorschriftenARD 5837/2/2008 Heft 5837 v. 1.2.2008

Verordnung des BMWA, mit der für Lenker/innen bestimmter Kraftfahrzeuge Abweichungen von der Verordnung (EG) 2006/56 1 und vom AZG festgelegt werden (Lenker/innen-Ausnahmeverordnung - L-AVO)

BGBl II 2008/23, ausgegeben am 23. 1. 2008

Gemäß § 15 AZG ist nach einer Lenkzeit von höchstens 4 Stunden grundsätzlich eine Lenkpause von mindestens 30 Minuten einzulegen bzw nach Art 7 VO (EG) 2006/56 1 (Lenkzeiten-VO) nach einer Lenkdauer von 4,5 Stunden eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten. Diese Lenkpause kann gemäß der vorliegenden Verordnung in folgenden Fällen entfallen:

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