VwGH 23. 5. 2007, 2005/08/0018
§ 23, § 35 AlVG - Auch wenn einem Arbeitslosen Notstandshilfe als Pensionsvorschuss gemäß § 23 AlVG gewährt wird, muss die Weitergewährung des Leistungsbezuges nach Ablauf der Höchstbezugsdauer neuerlich beantragt werden.