Bundesverfassungsgesetz, mit dem Übergangsbestimmungen zur Förderung der Legalisierung der Pflege und Betreuung in Privathaushalten erlassen werden (Pflege-Verfassungsgesetz)
Initiativantrag 16. 1. 2008, 547/A BlgNR 23. GP
Umfassende Amnestie für illegale Pflege
Der von SPÖ und ÖVP gemeinsam eingebrachte Initiativantrag zu einem Pflege-Verfassungsgesetz sieht für die illegale Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten eine umfassende Amnestie bis 30. 6. 2008 vor. In Hinblick auf die ohnehin schwierige Situation von pflege- und betreuungsbedürftigen Personen und ihrer Angehörigen und um für die betroffenen Familien Sicherheit bei der Legalisierung von Betreuungsverhältnissen im Rahmen der Pflege und Betreuung von Personen in Privathaushalten zu schaffen, sieht der Gesetzesvorschlag vor, dass zu pflegende bzw zu betreuende Personen und deren Angehörige als Arbeitgeber sowie selbstständige Betreuungskräfte vor sozialversicherungsrechtlichen Beitragsnachforderungen sowie vor verwaltungsstrafrechtlicher Verfolgung geschützt werden.